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23.03.2007 - dvb-Presseservice

Kartellartige Strukturen vermeiden, denn die Gesetzliche Krankenversicherung braucht Wettbewerb statt Monopole

Mit der Gesundheitsreform tritt am 1. April 2007 eine Regelung in Kraft, die in ihrer derzeitigen Ausgestaltung den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen grundlegend gefährdet.

Künftig werden so genannte kassenartübergreifende Fusionen möglich sein. Das heißt, dass z. B. eine AOK mit der Knappschaft oder eine Betriebskrankenkasse mit einer Innungskrankenkasse fusionieren kann. Problematisch ist dabei jedoch, dass in der Gesundheitsreform eine Regelung fehlt, die eine marktbeherrschende Stellung einzelner Großkassen verhindert. Dabei ist bekannt, dass marktbeherrschende Stellungen einzelner Unternehmen regelmäßig zu höheren Preisen für die Kunden, also die Versicherten führen. Bereits heute haben wir in vielen Regionen Konzentrationsprozesse, die bei Anwendung des Kartellrechts längst zu Kartellverfahren geführt hätten. Da einzelne Krankenkassen regionale Marktanteile von 40 bis über 50 Prozent haben, braucht die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eine Entflechtung des Marktes und keine weitere Konzentration.

Kartellrecht bei Kassenfusionen anwenden

Das Ziel der GKV muss auch künftig die gute und günstige Versorgung der Versicherten sein. Dafür brauchen wir die echte Wahlfreiheit der Versicherten. Echte Wahlfreiheit funktioniert nur mit unterschiedlichen Kassen und nicht mit Konglomeraten aus wenigen Großkassen, die den Markt beherrschen. Deshalb wäre es richtig, durch eine rasche Gesetzesänderung dafür zu sorgen, dass das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellrecht) bei Fusionen von Krankenkassen unzweifelhaft Anwendung findet.

Besonders deutlich wird das aktuelle Problem bei der Kasse mit der größten regionalen Konzentration in Deutschland, der AOK Sachse Eine absurde Situation: Die größte Kasse in Sachsen mit 53 Prozent Marktanteil erhält jeden vierten Euro von den kleineren Kassen, die wegen dieser Zusatzausgaben sogar häufig teurer sein müssen. Keine andere Kasse kann bei Preisverhandlungen mit Leistungsanbietern mit ihr konkurrieren, kein Arzt und kein Krankenhaus kommt an ihr vorbei. Die AOK Sachsen erhält rund ein Viertel ihrer Einnahmen aus dem Risikostrukturausgleich, durch den das Geld unter den Kassen umverteilt wird. Nur so ist es ihr möglich, einen relativ günstigen Beitragssatz anzubieten und den Markt zu dominieren. Aber statt für mehr Wettbewerb zu sorgen und solche marktbeherrschenden Positionen zu verhindern, wurde mit der Gesundheitsreform lediglich der Weg für die Konzentration auf wenige Großkassen geebnet.

Risikostrukturausgleich nicht noch weiter ausweiten

Die Gesundheitsreform hat u. a. das Ziel, dass in ferner Zukunft die GKV insgesamt einen Zuschuss aus Steuermitteln in Höhe von 14 Milliarden Euro bekommt. Aber bereits heute erhält die AOK insgesamt als größte Kassenart Jahr für Jahr über den Risikostrukturausgleich (RSA) einen Zuschuss von rund 13 Milliarden Euro von den kleineren Kassenarten. Mehr Wettbewerb erreicht man nicht, wenn die kleineren Wettbewerber dem Marktführer per Gesetz regelmäßige Unterstützungszahlungen leisten müssen und gleichzeitig die fehlende Wettbewerbskontrolle dafür sorgt, dass der Marktführer seine Marktmacht ungehemmt ausspielen kann.

Gerade unter den künftigen Bedingungen des staatlichen Einheitsbeitragssatzes darf die Subventionierung des Marktführers nicht noch weiter ausgebaut werden. Der Gesetzgeber sollte schnell handeln und dafür sorgen, dass das „Kartellrecht“ bei Fusionen von Krankenkassen Anwendung findet, statt den RSA weiter auszubauen.

 

Anlage: Übersicht regionale Marktanteile  (siehe  Downloadbereich)

 



Herr Florian Lanz
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