Kaskoversicherung ? Rechtsstreit um Abschleppkosten
Verfügt ein weitgehend zerstörtes Fahrzeug erkennbar über keinen relevanten Restwert, so hat ein Versicherter in der Regel keinen Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten durch seinen Kaskoversicherer. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgeric ...