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30.05.2007 - dvb-Presseservice

Kasse muss Auslandskur bezahlen

(OVB) Schon seit Jahren treten die gesetzlichen Krankenkassen auf die Kostenbremse. Dies wird sich auch künftig, nachdem die Gesundheitsreform zum 1. April 2007 in Kraft getreten ist, nicht ändern. Wohl eher im Gegenteil, müssen doch die Sparanstrengungen weiter verstärkt werden, damit das Gesundheitssystem halbwegs bezahlbar bleibt. Hin und wieder aber müssen sich die gesetzlichen Kassen, zugegeben: mit gerichtlicher Hilfe, in ihre Schranken weisen lassen. Dies zeigt eine aktuelle Entscheidung vom Sozialgericht (SG) Darmstadt unter dem Aktenzeichen L 1 KR 1202/03. Auf Grundlage dieser Entscheidung müssen gesetzliche Krankenkassen auch Auslandskuren bezahlen, sofern es in Deutschland keine entsprechenden Therapiemöglichkeiten gibt. Im vorliegenden Fall ging es um einen an Asthma erkrankten Patienten, dem bei uns im Land nicht geholfen werden konnte. Voraussetzung für die Kostenübernahme einer Auslandskur ist, dass diese in einem medizinischen Gutachten empfohlen wird.



Frau Antje Schweitzer
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