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03.11.2005 - dvb-Presseservice

Kassen warnen vor finanziellen Belastungen für Zahn-ersatz durch die Privatabrechnung von Zahnärzten

Erste regionale Auswertung belegt vermehrte Privatabrechnung Bundesweite Studie soll Ende Dezember Basis liefern für Änderungen der Festzuschuss-Regelungen

Bonn. Beim Zahnersatz müssen Versicherte seit Einführung der Festzuschüsse im Januar 2005 deutlich mehr privat zuzahlen als noch im Vorjahr, wenn sie sich mit dem Zahnarzt auf zusätzliche, privat abzurechnende Leistungen verständigen. Dies belegt eine repräsentative Auswertung von rd. 160 000 Heil- und Kostenplänen, die zwischen Januar und September 2005 zur Genehmigung vorgelegt wurden. Für die Vorjahresauswertung wurden  knapp 190 000 Heil- und Kostenpläne, einschließlich vorgelegter Mehrkostenvereinbarungen genutzt. Dadurch ist die Vergleichbarkeit der Daten aus den beiden Jahren gegeben und die Validität der Ergebnisse sichergestellt.

Waren 2004 noch rd. zwei Drittel aller Zahnersatz-Versorgungen ohne Mehrkostenvereinbarung, so sind dies im laufenden Jahr für die vergleichbare Regelversorgung nur noch 45 Prozent. In über der Hälfte (55 %) der Fälle aus den ersten drei Quartalen des Jahres 2005 wurde eine gleichartige oder andersartige Versorgung und damit privat abzurechnende Leistungen geplant. Die durchschnittlichen Gesamtkosten je geplantem Fall stiegen um 13 Prozent von 1.277,40 Euro (2004) auf 1.443,34 Euro (2005). Grundlage aller in dieser Pressemitteilung genannter Zahlen sind Auswertungen (Download zur Pressemitteilung (pdf)) der AOK Bayern.

Nach wie vor ist festzustellen, dass viele genehmigte Heil- und Kostenpläne nicht durchgeführt werden. Sollte dieser Trend anhalten, droht bundesweit eine erhebliche Verschlechterung der Zahngesundheit vor allem von Menschen mit niedrigem oder durchschnittlichem Einkommen. Und genau das Gegenteil, die Verbesserung der Zahngesundheit für alle auf der Grundlage einer präventionsorientierten Zahnheilkunde, sollte mit der Einführung der Festzuschüsse erreicht werden. 

Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen haben eine wissenschaftliche Studie bei der Planungsgruppe M+M AG, Hamburg in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse Ende 2005 vorliegen werden. Auf dieser Basis werden die Kassen dann dem Gesetzgeber konkrete Vorschläge machen können, wie die Zahngesundheit in Deutschland weiter gesichert und wie die Benachteiligung weiter Bevölkerungskreise bei der Zahngesundheit behoben werden kann. 

Kurzfristig möglich und sinnvoll sind nach heutigem Kenntnisstand jedoch bereits zwei einfache und wirksame Maßnahmen: Der Gesetzgeber könnte den Zahnärzten vorschreiben, dass der Heil- und Kostenplan für gesetzlich Krankenversicherte den Anforderungen nach Transparenz entsprechen muss, wie sie heute für die Heil- und Kostenpläne für Privatversicherte als Mindestanforderungen gelten. Darüber hinaus sollte der Krankenversicherung Gelegenheit gegeben werden, für ihre Versicherten mit den Zahnärzten auch Tarife für die gleichartigen und andersartigen Leistungen vereinbaren zu können. Damit wären die Patienten in diesen Bereichen nicht mehr der Abrechnung überhöhter Preise nach der privatärztlichen Gebührenordnung ausgeliefert.



Pressesprecher
Herr Udo Barske
Tel.: (02 28) 843-310
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