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23.11.2010 - dvb-Presseservice

Kassenschließungen abgewendet – BKK sprachen sich mehrheitlich für Entschuldung aus

Wenn die Fondszuweisungen einer Kasse die Ausgaben nicht decken, bleibt allein die Erhebung von Zusatzbeiträgen zum Begleichen der Ausgaben für die Versorgung der Versicherten. Reichen diese auf Dauer auch nicht aus, kann es in letzter Konsequenz auch zu Kassenschließungen kommen. Mit Einführung des Gesundheitsfonds hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geregelt, dass Kassen wegen nicht ausreichender Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds geschlossen werden können.

Die CITY BKK und die GBK Köln haben bereits im April beim Bundesversicherungsamt (BVA) angezeigt, dass sie trotz Erhebung von Zusatzbeiträgen voraussichtlich ihre Zahlungspflichten nicht erfüllen können. Nach Vorliegen des RSA-Jahresausgleichs 2009 steht nunmehr fest, dass beide Kassen aus eigener Kraft auf Dauer nicht überlegensfähig wären. Um Schließungen abzuwenden und künftig auf dem Markt bestehen zu können, müssten beide Kassen entschuldet werden. Dafür sprach sich die überwiegende Mehrheit von BKK Vorständen in einer Abstimmung am Freitag aus. Bis zum Ende der Woche muss sich jede BKK vertraglich binden.

Für die GBK Köln liegt ein BKK Fusionsangebot vor, allerdings mit der Maßgabe der Entschuldung, wofür das BKK System rund 18 Millionen Euro aufbringen wird.

Im Falle der CITY BKK sprachen sich die BKK mehrheitlich dafür aus, dass eine Sanierung der Kasse bis Ende 2012 mit rund 40 Millionen Euro unterstützt wird. Nur dadurch kann eine drohende Kassenschließung verhindert werden, für die auflaufende Kosten von rund 135 Millionen Euro geschätzt werden, die durch die anderen Betriebskrankenkassen größtenteils bereits im nächsten Jahr aufzubringen wären.

Für die Sanierung der Kasse wurden stringente Auflagen festgelegt, der erste Schritt ist die bereits erfolgte Einsetzung eines Interimsvorstandes. Die Sanierungsmaßnahmen werden vom BVA, dem GKV-Spitzenverband und dem BKK System kontrolliert.



Frau Christine Richter
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