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15.11.2005 - dvb-Presseservice

Kaum Überraschungen – viele Details noch unklar

 

Auf die gesundheitspolitischen Pläne von Union und SPD hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) heute verhalten positiv reagiert. Viele Details seien noch unklar, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Köhler in Berlin. Bezogen auf den jüngsten Entwurf einer Koalitionsvereinbarung erklärte er: „Das Papier hält wenig Überraschendes für uns bereit. Der darin betonte Wettbewerb und die Flexibilisierung im Gesundheitswesen bieten den Kassenärztlichen, Vereinigungen (KVen) und der KBV einmal mehr die Chance, sich in diesem Bereich als kompetenter Dienstleister zu etablieren. Konkret bedeutet das für uns, Niedergelassene beim Abschluss von Einzelverträgen gezielt zu unterstützen und zu beraten.”

Auch KBV-Vorstand Ulrich Weigeldt wertete die Vereinbarungen der Regierungsparteien teilweise positiv. Dazu gehört etwa das Vorhaben, die Vergütungen für stationäre und ambulante Leistungen einander anzugleichen. „Dies darf aber nicht bedeuten, die ambulante fachärztliche Versorgung künftig nur noch an Kliniken stattfinden zu lassen”, schränkte er ein. Allerdings müssten Kooperationsformen über Sektorengrenzen hinweg zum Wohle der Patienten verstärkt geprüft werden, sagte Weigeldt.

Bezüglich der noch unklaren Fortentwicklung des ärztlichen Vergütungssystems sagte der KBV-Vorstand, er glaube nicht, dass es zu einer staatlichen Gebührenordnung unter Ausschluss der Ärzte kommen werde. „Die Politik wäre schlecht beraten, wenn sie solche Pläne ohne das Know-how der Selbstverwaltung realisieren wollte”, erklärte Weigeldt.

Hinsichtlich weiterer Steuerungsinstrumente im Arzneimittelbereich äußerte Weigeldt die Hoffnung, dass der Gesetzgeber bereit sei, Ärzte bei ihrer Verantwortung für die Verordnungspraxis wirklich zu stärken und nicht, wie beispielsweise durch ein Malus-System, zu schwächen.

Köhler verwies auf die in dem Entwurf aufgestellte Forderung, dass alle Teilnehmer am Wettbewerb grundsätzlich gleichen Rahmen-bedingungen unterliegen sollen. „Dies betrifft beispielsweise die Möglichkeit für die KVen, aktiv an Verhandlungen zur integrierten Versorgung teilzunehmen. Hier sind die KVen bislang außen vor.” Wenn die Wettbewerbsvoraussetzungen stimmten, könne man auch über Fallpauschalen in der ambulanten fachärztlichen Versorgung nachdenken, so Köhler weiter.

Die Flexibilisierung der vertragsärztlichen Tätigkeit mit der Möglichkeit einer Teilzeit- oder sektorenübergreifenden Tätigkeit begrüßte Köhler ausdrücklich: „Künftig werden Ärzte nicht mehr nur als Freiberufler, sondern auch als Angestellte und Teilzeittätige in der ambulanten Versorgung arbeiten. Dies deckt sich mit den Forderungen, die wir in unserem Sofortprogramm unmittelbar nach der Bundestagswahl formuliert haben.”

Laut dem Koalitionsentwurf sollen Krankenkassen und Leistungserbringer künftig stärker über Umfang, Preise und Qualität verhandeln können. Der Sicherstellungsauftrag der KVen wird dabei ausdrücklich beibehalten.



Leiter des Dezernats Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Herr Dr. Roland Stahl
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