Kein Anspruch auf Erstattung für Chefarztbehandlung bei einer Anschlussheilbehandlung

Ein Beamter klagte, weil ihm das Landesamt für Finanzen die Kosten für die Chefarztbehandlung im Rahmen einer Anschlussheilbehandlung nicht erstatten wollte. Nun urteilte das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz über den Fall.

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