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05.09.2007 - dvb-Presseservice

Kein Geld von der Krankenkasse

(OVB) Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung kann man auch freiwillig Mitglied werden. Etwa wenn man kein Arbeitseinkommen hat und seinen Lebensunterhalt ausschließlich aus Mieteinnahmen bestreitet. Um einen solchen Fall ging es vor dem Landessozialgericht (LSG) Hessen in einem Verfahren, das mit einer Entscheidung unter dem Aktenzeichen L 8/14 KR 585/03 endete. Der Kläger beanspruchte Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenkasse. Doch die weigerte sich mit dem Argument, dass ihr Mitglied kein Arbeitseinkommen habe und ihm deshalb auch kein Krankengeld zustehe. Das Landessozialgericht Hessen gab der Krankenkasse Recht und wies die Klage ihres Mitglieds ab.



Frau Antje Schweitzer
Tel.: 0221-2015-153/-229
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E-Mail: aschweitzer@ovb.de

OVB Vermögensberatung AG
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50667 Köln
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Über die OVB Holding AG

Die OVB Holding AG mit Sitz in Köln ist einer der führenden europäischen Finanzvertriebe. Seit ihrer Gründung im Jahr 1970 steht die kundenorientierte Beratung privater Haushalte hinsichtlich Versicherungsschutz, Vermögensauf- und -ausbau, Altersvorsorge und Immobilienerwerb im Mittelpunkt ihrer Geschäftstätigkeit. Derzeit berät die OVB europaweit 2,5 Mio. Kunden und arbeitet mit über 100 renommierten Produktpartnern zusammen. Die OVB Holding AG ist aktuell in insge-samt 14 Ländern aktiv und beschäftigt über 9.600 Mitarbeiter. In 2006 erwirtschaf-tete das Unternehmen, das seit Juli 2006 an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) notiert ist, Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 213,3 Mio. Euro sowie ein EBIT von 24,1 Mio. Euro.

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Kein-Geld-von-der-Krankenkasse-ps_5809.html