Kein Gründungszuschuss bei hoher Abfindung

Die Arbeitsagentur hat bei der Zuteilung von Gründungszuschüssen einen Ermessensspielraum. Daher kann die Ablehnung eines Zuschusses aufgrund einer hohen Abfindung des ehemaligen Arbeitgebers des Antragstellers zulässig sein.

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