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04.12.2007 - dvb-Presseservice

Kein Rausschmiss aus der Krankenkasse

(OVB) Stress hatte vor einiger Zeit ein Selbstständiger, der krank das Bett hüten musste, mit seiner Krankenkasse. Obwohl der Mann ziemlich malade war, erledigte er vom Krankenlager aus einige kleinere Arbeiten, die er als Kleinunternehmer nicht liegen lassen konnte. Sein Sachbearbeiter bei der Krankenkasse bekam Wind davon und kündigte dem Selbstständigen die Kassenmitgliedschaft. Das allerdings wollte sich der Gekündigte nicht so einfach gefallen lassen. Er widersprach, die Krankenkasse stellte sich stur. Das letzte Wort hatte schließlich der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner Entscheidung unter dem Aktenzeichen IV ZR 129/06. Die Krankenkasse musste ihr Mitglied wieder aufnehmen.



Frau Antje Schweitzer
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Über die OVB Holding AG

Die OVB Holding AG mit Sitz in Köln ist einer der führenden europäischen Finanzvertriebe. Seit ihrer Gründung im Jahr 1970 steht die kundenorientierte Beratung privater Haushalte hinsichtlich Versicherungsschutz, Vermögensauf- und -ausbau, Altersvorsorge und Immobilienerwerb im Mittelpunkt ihrer Geschäftstätigkeit. Derzeit berät die OVB europaweit 2,5 Mio. Kunden und arbeitet mit über 100 renommierten Produktpartnern zusammen. Die OVB Holding AG ist aktuell in insge-samt 14 Ländern aktiv und beschäftigt über 9.600 Mitarbeiter. In 2006 erwirtschaf-tete das Unternehmen, das seit Juli 2006 an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) notiert ist, Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 213,3 Mio. Euro sowie ein EBIT von 24,1 Mio. Euro.