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05.09.2007 - dvb-Presseservice

Kein Schadenersatz vom Betreiber eines Fitness-Studios

(OVB) Auch in Fitness-Studios oder Saunaanlagen ist die Gefahr durchaus groß, dass Wertsachen gestohlen werden. Wer allerdings im Ernstfall meint, den Betreiber des Studios oder einer Sauna für einen Diebstahlschaden haftbar machen zu können, der irrt gewaltig. So die Quintessenz einer Entscheidung vom Oberlandesgericht (OLG) Hamm unter dem Aktenzeichen 8 U 234/04. Die Besucher müssten schon selbst darauf achten, dass sie keine Wertgegenstände wie teure Uhren oder Bargeld mitbrächten und diese einfach in einem der Spinde aufbewahrten. Für versierte Diebe sei es nämlich kein Problem, solche Spinde aufzubrechen und die Wertgegenstände zu entwenden.

 



Frau Antje Schweitzer
Tel.: 0221-2015-153/-229
Fax: 0221-2015-138
E-Mail: aschweitzer@ovb.de

OVB Vermögensberatung AG
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50667 Köln
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Über die OVB Holding AG

Die OVB Holding AG mit Sitz in Köln ist einer der führenden europäischen Finanzvertriebe. Seit ihrer Gründung im Jahr 1970 steht die kundenorientierte Beratung privater Haushalte hinsichtlich Versicherungsschutz, Vermögensauf- und -ausbau, Altersvorsorge und Immobilienerwerb im Mittelpunkt ihrer Geschäftstätigkeit. Derzeit berät die OVB europaweit 2,5 Mio. Kunden und arbeitet mit über 100 renommierten Produktpartnern zusammen. Die OVB Holding AG ist aktuell in insge-samt 14 Ländern aktiv und beschäftigt über 9.600 Mitarbeiter. In 2006 erwirtschaf-tete das Unternehmen, das seit Juli 2006 an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) notiert ist, Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 213,3 Mio. Euro sowie ein EBIT von 24,1 Mio. Euro.

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Kein-Schadenersatz-vom-Betreiber-eines-Fitness-Studios-ps_5811.html