Kein Schadenersatz wegen Amalgam-Füllung

Zahnärzte dürfen Amalgam-Füllungen verwenden, da diese grundsätzlich als unbedenklich gelten. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm, 04.03.2016 - 26 U 16/15 ) hervor.

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