Kein Unfallversicherungsschutz bei Skiunfall auf Tagung
Verletzt sich ein Mitarbeiter beim Skifahren während einer Tagung, ist dies kein Arbeitsunfall. Lt. Hessisches LSG stehe das Skifahren in keinem inneren oder sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit des verunglückten Angestellten.