Kein Verbot des Abzugs der Schuldzinsen aus 2008 bei Zufluss der Kapitalerträge in 2009

In 2008 angefallene Schuldzinsen für eine kreditfinanzierte Festgeldanlage können abgezogen werden, auch wenn die Zinsen aus dem Festgeld erst in 2009 zufließen.

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