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Kein Versicherungsschutz trotz Liebeskummer

Verursacht ein Fahrer mit 1,7 Promille einen Verkehrsunfall, kann der Versicherungsschutz für Kasko- und Haftpflichtversicherung ganz oder teilweise entzogen werden. Dies gilt auch dann, wenn sich der Fahrer – nachdem er erfahren hatte, dass seine Ehefrau ihn verlassen wollte – mit Beruhigungsmitteln, Bier und Wein „trösten“ wollte. Eine Schuldunfähigkeit liegt laut ARAG auch in einem solchen Fall nicht vor (LG Coburg 21 O 645/06).
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Kein-Versicherungsschutz-trotz-Liebeskummer-ps_4349.html