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12.04.2007 -
dvb-Presseservice
Kein Versicherungsschutz trotz Liebeskummer
Verursacht ein Fahrer mit 1,7 Promille einen Verkehrsunfall, kann der
Versicherungsschutz für Kasko- und Haftpflichtversicherung ganz oder teilweise
entzogen werden. Dies gilt auch dann, wenn sich der Fahrer – nachdem er erfahren
hatte, dass seine Ehefrau ihn verlassen wollte – mit Beruhigungsmitteln, Bier
und Wein „trösten“ wollte. Eine Schuldunfähigkeit liegt laut ARAG auch in einem
solchen Fall nicht vor (LG Coburg 21 O 645/06).
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Kein-Versicherungsschutz-trotz-Liebeskummer-ps_4349.html