Kein Widerrufsrecht für Versicherungsvertreter

Ein Versicherungsvertreter, der das Recht zum Widerspruch bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages kennt, handelt rechtsmissbräuchlich, wenn er sich nach jahrelanger Durchführung des Vertrags auf sein Recht zum Widerspruch beruft, weil das ih ...

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