Kein geldwerter Vorteil aus Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH
Das FG Hamburg entschied, dass die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH keinen geldwerten Vorteil bei ihren angestellten Anwälten auslöst, da die Versicherungsbeiträge im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse der Gese ...