Keine Anspruch auf höhere Sozialplan-Abfindung bei Schwerbehinderung
Schwerbehinderte haben bei Abfindungen im Rahmen eines Sozialplans Anspruch auf die gleichen Zahlungen wie nichtbehinderte Kollegen - auch wenn sie nach einem Arbeitsplatzverlust rentenberechtigt sind. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem aktuel ...