Keine Beitragsentlastung für Eltern in der Sozialversicherung

Eltern haben keinen Anspruch darauf, wegen der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder geringere Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung zu zahlen. Dies geht aus einer jüngst gefällten Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG, 30.09.

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