Keine Beitragsentlastung für Eltern in der Sozialversicherung
Eltern haben keinen Anspruch darauf, wegen der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder geringere Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung zu zahlen. Dies geht aus einer jüngst gefällten Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG, 30.09.