Keine Berücksichtigung einer Schmerzensgeldrente beim Kindergeld für ein behindertes Kind

Bei der Prüfung, ob ein volljähriges behindertes Kind über hinreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung seines Unterhalts verfügt, ist eine Schmerzensgeldrente nicht zu berücksichtigen.

Haufe aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen