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16.08.2006 - dvb-Presseservice

Keine Erstattung für Potenzmittel

Nach Auskunft der ARAG Experten müssen gesetzliche Krankenkassen weder für Medikamente zur Regulierung des Körpergewichts, Stärkung des Haarwuchses noch für Mittel zur Steigerung  der sexuellen Potenz bezahlen. In einem konkreten Fall versuchte ein Mann, sich von seiner Kasse das Medikament ‚Caverject' zu erschleichen, indem er betonte, er sei aus gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen. Doch Fehlanzeige - er musste das Potenzmittel aus eigener Tasche zahlen. ARAG Experten weisen darauf hin, dass seit der Modernisierung des Gesundheitswesens im Jahre 2004 derartige Arzneimittel von der Erstattung duch die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel ausgenommen sind. So entschied auch das Bundessozialgericht. Aufgrund der Rechtsprechung zu Gunsten der gesetzlichen Krankenversicherungen, gehen auch private Krankenversicherungen mehr und mehr dazu über, eine Kostenübernahme für Viagra und co. Abzulehnen(BSG, Az.: B 1 KR 25/03R).



Pressereferentin, Fachpresse / Kunden-PR
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