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31.07.2006 - dvb-Presseservice

Keine Garantien zweiter Klasse – GDV fordert höheres Sicherheitsniveau für Garantiefonds

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) fordert ein höheres Sicherheitsniveau für Garantiefonds, die künftig den Vorschlägen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zufolge auch in Deutschland aufgelegt werden dürfen. Nach derzeitiger Planung müssen Investmentfonds mit zusätzlichen Werterhaltungsgarantien keine Sicherheitsmittel vorhalten. GDV-Geschäftsführer Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Heilmann: „Das von der BaFin vorgesehene Sicherheitsniveau fällt weit hinter die Anforderungen für Lebensversicherer zurück. Die Fonds sind lediglich in Fällen akuter Unterdeckung verpflichtet, Geld für die versprochenen Garantien bereitzustellen. Ist die Fondsgesellschaft hierzu nicht in der Lage, sind Pleiten vorprogrammiert. Anleger, die auf die vermeintlichen Garantien vertraut haben, gehen dann leer aus.“

 

Für den Verbraucher sei es wichtig, dass die Garantiezusagen der Fonds genauso sicher sind, wie er es z. B. von einer Lebensversicherung erwarten kann. Unter Aufsicht der BaFin halten die Lebensversicherer entsprechende Eigenmitteln vor und bilden Rückstellungen, die systematisch Garantien anfinanzieren. „Für vergleichbare Garantien müssen vergleichbare Spielregeln gelten,“ so Prof. Heilmann. Solange die Kunden der Fonds das gesamte Investmentrisiko tragen, brauchen keine größeren Eigenmittel vorgehalten zu werden. Für die Gewährung von Garantien sei es aber zwingend notwendig, diese auch durch entsprechende Eigenmittel abzusichern.

 

Im Interesse einer sachgerechten Ausgestaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Garantiefonds hat der GDV heute im Rahmen einer öffentlichen Anhörung einen eigenen Vorschlag präsentiert. Dieser orientiert sich an den Garantien der Lebensversicherer und berücksichtigt zugleich die Besonderheiten der Garantiefonds. Danach haben Garantiefonds eine vorsichtig bemessene Rückstellung für die von ihnen ausgesprochenen Garantien zu bilden. Zusätzlich sollen Eigenmittel in Höhe von drei Prozent der Rückstellungen vorgehalten werden. Eine dem GDV-Vorschlag vergleichbare Regelung wird bereits erfolgreich bei Pensionsfonds angewendet, die ein ähnliches Leistungsspektrum anbieten. Außerdem entspricht der GDV-Vorschlag dem von der BaFin im Rahmen der Solvency II-Diskussion postulierten Grundsatz „same risk – same capital“.



Leiter Presse und Information
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