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18.05.2007 - dvb-Presseservice

Keine Gesetzgebungspanne im Bundesrat, Vermittler können ab 22.05.07 weiter vermitteln

Der Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft e.V. (AfW) widerspricht einem Pressebericht des Brancheninformationsdienstes „Versicherungstip“, wonach ca. 95% der Versicherungsvermittler ab dem Inkrafttreten des neuen Vermittlerrechts nicht mehr vermitteln dürften. Begründet wird diese Ankündigung eines „Berufsverbotes“ ab 22.05.2007 mit angeblich nicht verordnungskonformen Vermögenschadenshaftpflichtbedingungen. Hintergrund ist der Beschluss des Bundesrates vom 11.05.07, dass eine Nachhaftungsbeschränkung von den Versicherern nicht mehr eingebaut werden darf.

AfW-Vorstand Rechtsanwalt Norman Wirth: „Diese Meldung des Versicherungstip ist schlicht falsch und Panikmache. In den Versicherungsbedingungen der meisten VSH ist eine so genannte EU-Anpassungsklausel enthalten, die den Versicherungsschutz gemäß der verkündeten Versicherungsvermittlerverordnung bestätigt. Damit besteht also auch trotz dieser Änderung ab dem 22.05.07 gesetzeskonformer Versicherungsschutz und Vermittler mit diesem VSH-Schutz können selbstverständlich weiter arbeiten“.

Auf Nachfrage wurde dem AfW sowohl seitens der Hans-John- Makler GmbH sowie der SdV e.V. bestätigt, dass bei beiden Anbietern in den neueren Verträgen die Erweiterung des Versicherungsschutzes prämienneutral vereinbart sei. Gleiches wurde seitens des Maklerpools BCA-AG versichert, welcher ein Allianz-Deckungskonzept anbietet. Der AfW geht somit und nach einhelliger Branchenmeinung davon aus, dass der größte Teil der Versicherungsvermittler Versicherungen mit der EU-Anpassungsklausel hat.

„Wir bedauern, dass trotz endlich erlangter Rechtssicherheit schon wieder völlig unnötig Aufregung in die Vermittlerbranche gebracht wird“, kommentiert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. „Die in der Pressemeldung zitierten Änderungsanträge der Länder Baden-Württemberg und Hamburg haben sich auch nicht mit der Nachhaftungsthematik beschäftigt. Vielmehr resultierten diese Anträge auch aus den Aktivitäten des AfW, den IHK-Abschluss Fachberater für Finanzdienstleistungen wieder in den Katalog der anzuerkennenden Qualifikationen aufzunehmen“, so Rottenbacher weiter.



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