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23.10.2006 - dvb-Presseservice

Keine Haftung des Fahrzeughalters bei "Schwarzfahrten"

Wer ohne Erlaubnis des Halters ein Auto nimmt, verliert unter Umständen einen Freund. Laut ARAG Experten mit Hinweis auf ein Urteil des OLG Koblenz haftet ein Fahrzeughalter bei einer ohne sein Wissen erfolgten Schwarzfahrt grundsätzlich nicht. Wer zum Beispiel einen Firmenwagen am Sonntag und noch dazu in trunkenem Zustand fährt, kann dies unbefugt tun. Passiert dann ein Unfall, muss der „Schwarzfahrer“ alle Kosten selber tragen (OLG Koblenz, Az.: 12 U 622/04).



Pressereferentin, Fachpresse / Kunden-PR
Frau Brigitta Mehring
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E-Mail: brigitta.mehring@ARAG.de

ARAG Allgemeine Versicherungs-AG
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