Keine Hinweispflicht auf Risiken aus unzulässigem Verhalten
Das OLG Hamm hat im Rahmen eines Hinweisbeschlusses vom 03. Februar 2015 (Az.: 34 U 149/14) klargestellt, dass die fehlende Aufklärung über Haftungsrisiken nach den Paragrafen 30, 31 GmbH-Gesetz keinen Prospektfehler darstellt.