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27.08.2010 - dvb-Presseservice

Keine Scheidung ohne Bürokratie

Schon bei Trennung Policen prüfen

Dass eine Scheidung viel Geld kostet, liegt nicht nur an den Gerichts- und Anwaltskosten. Was die wenigsten Paare vermuten: Auch die Versicherer kassieren mit. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Jetzt haben sogar Richter den Gesellschaften zugestanden, bis zu 500 Euro kassieren zu dürfen, wenn sie zum Beispiel eine private Rentenversicherung auf die Partner aufteilen sollen.“

Als Faustformel gab das Oberlandesgericht Stuttgart vor, dass Lebensversicherer mindestens 100 Euro, maximal aber 500 Euro an Teilungskosten berücksichtigen dürfen (Az. 15 UF 120/10). Allerdings hat das Gericht Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss zugelassen.

Der BdV hat eine Reihe von wichtigen Punkten zusammengestellt, die die Paare schon während der Trennungsphase beachten sollten:

+ Häufig übersehen wird die Änderung des Bezugsrechts bei Lebensversicherungen.

+ Bei der Privathaftpflichtversicherung ist der Ehepartner des Versicherungsnehmers in der Trennungszeit mitversichert. Das ändert sich mit der Scheidung. Lilo Blunck: „Trotzdem sollte schon im Trennungsjahr jeder für einen eigenen Vertrag sorgen. Denn der Versicherungsschutz könnte in Gefahr geraten, wenn der Versicherungsnehmer die Prämie nicht zahlt oder gleich einen neuen Partner mitversichert.“ Unabhängig davon bleiben die Kinder über die Eltern versichert.

+ Die Hausratversicherung bleibt prinzipiell beim Versicherungsnehmer. Ist er der ausziehende Partner, nimmt er die mit. Interessant: Diese Police gilt trotz Auszugs sogar für beide Wohnungen noch bis zu drei Monate nach der nächsten Prämienfälligkeit. Möglicherweise muss aber die Versicherungssumme an die neuen Verhältnisse angepasst werden. Der im bisherigen Domizil bleibende Partner muss spätestens nach den drei Monaten bei Bedarf einen eigenen Vertrag abschließen.

+ In der Kfz-Versicherung ändert sich nichts, es sei denn der Beitrag ändert sich nach Umzug durch eine andere Regionalklasse. Wenn der ehemalige Partner nach der Trennung erstmals ein eigenes Fahrzeug versichern möchte, steigt er schlimmstenfalls mit einem Beitragssatz von rund 240 Prozent ein.

+ Privat Krankenversicherte sollten bestehende Verträge, über die sie beide versichert sind, umgehend aufteilen lassen. Dadurch werden sie jeweils eigenständige Versicherungsnehmer und müssen nicht etwa über den Partner abrechnen.

+ Dringender Handlungsbedarf besteht für in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei mitversicherten und nicht berufstätigen Ehepartner. Die müssen sich binnen drei Monaten nach der Scheidung um eine eigene Mitgliedschaft kümmern. Die Kinder bleiben unverändert mitversichert.



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