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30.10.2007 - dvb-Presseservice

Keine Schuld nach Auffahrunfall

(OVB) Wer auffährt ist schuld, meinen die meisten PKW-Lenker. Das stimmt oft, aber nicht in jedem Fall. Beweis ist eine Entscheidung des Amtsgerichts (AG) München unter dem Aktenzeichen 345 C 10019/01. Ein Autofahrer war auf seinen Vordermann geprallt. Der Grund: Dieser hatte trotz Grünphase an der Ampel plötzlich gebremst und dadurch den Auffahrunfall verursacht. In diesem Fall ließ das Münchener AG eine Ausnahme von der oben erwähnten Regel zu. Für den Schaden aufkommen muss demnach der Vordermann und nicht derjenige, der aufgefahren ist.



Frau Antje Schweitzer
Tel.: 0221-2015-153/-229
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Über die OVB Holding AG

Die OVB Holding AG mit Sitz in Köln ist einer der führenden europäischen Finanzvertriebe. Seit ihrer Gründung im Jahr 1970 steht die kundenorientierte Beratung privater Haushalte hinsichtlich Versicherungsschutz, Vermögensauf- und -ausbau, Altersvorsorge und Immobilienerwerb im Mittelpunkt ihrer Geschäftstätigkeit. Derzeit berät die OVB europaweit 2,5 Mio. Kunden und arbeitet mit über 100 renommierten Produktpartnern zusammen. Die OVB Holding AG ist aktuell in insge-samt 14 Ländern aktiv und beschäftigt über 9.600 Mitarbeiter. In 2006 erwirtschaf-tete das Unternehmen, das seit Juli 2006 an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) notiert ist, Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 213,3 Mio. Euro sowie ein EBIT von 24,1 Mio. Euro.

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Keine-Schuld-nach-Auffahrunfall-ps_6363.html