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14.02.2006 - dvb-Presseservice

Keine Sonderregelung mehr für Arzthaushalte

Für Haushaltshilfen von Ärzten sind jetzt die Unfallkassen zuständig

Haushaltshilfen müssen von ihren Arbeitgebern gesetzlich gegen Unfälle versichert werden. Zuständig ist der regionale Unfallversicherungsträger, also die Unfallkasse oder der Gemeindeunfallversicherungsverband. Das gilt jetzt auch für die Haushaltshilfen von Ärzten. Für sie war bisher die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zuständig. Von nun an sind auch sie – wie ihre Kolleginnen und Kollegen in anderen Privathaushalten – bei Unfallkasse oder Gemeindeunfallversicherungsverband versichert. Darauf weist der Bundesverband der Unfallkassen in München (BUK) hin.

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung ändern sich aber nicht. Der private Arbeitgeber wird durch sie vor Ansprüchen der Haushaltshilfe im Falle eines Arbeits- oder Wegeunfalls geschützt. Der Unfallversicherungsträger übernimmt dann die Kosten für die Heilbehandlung und Rehabilitation. In schweren Fällen wird auch eine Rente gezahlt.

Im Rahmen des jährlichen Entgeltnachweises für die BGW müssen Ärzte das Entgelt für ihr Hauspersonal in Zukunft nun nicht mehr berücksichtigen. Allerdings bleibt die BGW zuständig, wenn die Haushaltshilfe sowohl im privaten Haushalt als auch in der ärztlichen Praxis arbeitet und dabei der Schwerpunkt auf der Tätigkeit im Bereich der Praxis liegt.

Die Beschäftigung der Haushaltshilfen muss bei den Unfallversicherungsträgern formlos angemeldet werden. Bei Beschäftigten, die weniger als 400 Euro im Monat verdienen und ausschließlich im privaten Haushalt arbeiten, erfolgt die Anmeldung im Rahmen des Haushaltsscheck-Verfahrens bei der Minijob-Zentrale (Informationen über www.minijobzentrale.de). Diese zieht dann, zusammen mit den übrigen Abgaben (Kranken- und Rentenversicherung sowie Pauschsteuer), auch den Beitrag zur Unfallversicherung ein (1,6 Prozent des gezahlten Entgeltes). Ein Unfall ist aber weiter beim zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden.

Weitere Informationen zum Thema Haushaltshilfen sowie die Adressen der zuständigen Unfallversicherungsträger sind unter www.unfallkassen.de im Internet zu finden.



Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Frau Roswitha Breuer-Asomaning
Tel.: (089) 62272-163
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