Keine Strafe trotz erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung

Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist eine originär hoheitliche Aufgabe. Die Übertragung der Auswertung von Daten einer Geschwindigkeitsmessung auf ein privates Unternehmen ist unzulässig und führt zu einem Beweisverwertungsverbot.

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