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02.11.2007 - dvb-Presseservice

Keine Unfallrente nach Trunkenheit

(OVB) Ein Gläschen hin und wieder schadet kaum. Aber viele auf einmal können recht prekär werden. Man gefährdet nämlich nicht nur seine Gesundheit und körperliche Unversehrtheit. Auch der Schutz einer privaten Unfallversicherung steht auf dem Spiel. Vor dem Landgericht (LG) Coburg ging es um einen Fall, bei dem ein Mann mitten in der Nacht bei roter Ampel die Straße überquerte. Er wurde von einem Pkw erfasst und schwer verletzt. Später stellte sich heraus, dass der Mann betrunken war, 2,2 Promille Alkohol im Blut hatte. Die private Unfallversicherung verweigerte die Zahlung einer Unfallrente. Argument: Der Mann habe durch seine Volltrunkenheit den Unfall verursacht und grob fahrlässig gehandelt. Vor dem Landgericht Coburg bekam der Unfallversicherer Recht. Die Richter schlossen sich dessen Argumentation an, so dass der Kläger leer ausging. (AZ: XIII O 611/00).



Frau Antje Schweitzer
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Die OVB Holding AG mit Sitz in Köln ist einer der führenden europäischen Finanzvertriebe. Seit ihrer Gründung im Jahr 1970 steht die kundenorientierte Beratung privater Haushalte hinsichtlich Versicherungsschutz, Vermögensauf- und -ausbau, Altersvorsorge und Immobilienerwerb im Mittelpunkt ihrer Geschäftstätigkeit. Derzeit berät die OVB europaweit 2,5 Mio. Kunden und arbeitet mit über 100 renommierten Produktpartnern zusammen. Die OVB Holding AG ist aktuell in insge-samt 14 Ländern aktiv und beschäftigt über 9.600 Mitarbeiter. In 2006 erwirtschaf-tete das Unternehmen, das seit Juli 2006 an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) notiert ist, Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 213,3 Mio. Euro sowie ein EBIT von 24,1 Mio. Euro.

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Keine-Unfallrente-nach-Trunkenheit-ps_6396.html