Keine Verwertbarkeit von Aufnahmen aus einer Dash Cam im Zivilprozess
Die Aufzeichnungen einer Dash Cam können im Zivilprozess nicht verwertet werden. Das Datenschutzinteresse des heimlich Gefilmten gehe dem Interesse des Autofahrers an einem Videobeweis vor. Dies geht aus einem Beschluss des Amtsgerichts München (AG M ...