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14.08.2008 - dvb-Presseservice

Keine externe Finanzierung von Wertkonten mehr erforderlich

Bundeskabinett hat am 13.08.2008 weitreichende Änderung für Wertkonten beschlossen - Kurzinfo der febs Consulting GmbH

Mit der Verabschiedung des Entwurfes für ein „Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen“  am 13. August 2008 will die Bundesregierung rechtliche Unsicherheiten beseitigen und Wertkonten attraktiver machen.

 

„Ob das mit dem vorliegenden Gesetz gelingt, erscheint mehr als fraglich“,  kritisiert Katrin Kümmerle, Wertkonten-Expertin und Geschäftsführerin des bav-Beratungshauses febs Consulting GmbH. Denn der Entwurf weist mehrere systematische Mängel auf.

 

So fehlt es z.B. an einer grundlegenden Definition des Begriffes Wertguthaben. Einerseits wird hierunter das „erdiente Arbeitsentgeltguthaben“, also die Forderung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber verstanden. Andererseits wird derselbe Begriff aber als Bezeichnung für die Kapitalanlage verwendet. „Dieser Fehler resultiert vermutlich aus der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers, zwingend eine deckungsgleiche, externe und vom Betriebsvermögen getrennte Kapitalanlage für Wertkonten zu verlangen“ erläutert Kümmerle. Diese Forderung hat der Gesetzgeber aber erfreulicherweise aufgegeben. Zukünftig können Wertkonten auch innerhalb des Unternehmens finanziert werden, wenn die Erfüllung der Verpflichtung durch ein Versicherungs-, ein Verpfändungs- oder Bürgschaftsmodell für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers sichergestellt ist.

 

Die Notwendigkeit für Anlagerestriktionen ist somit nur noch für Partizipationsmodelle gegeben, bei denen die Höhe des Wertguthabens ausschließlich von der Entwicklung der Kapitalanlage abhängt. Bei allen anderen Modellen (z.B. mit Garantieverzinsung) haftet der Arbeitgeber ohnehin mit seinem gesamten Betriebsvermögen für die Erfüllung seiner Zusage. Um einen Totalverlust des Wertguthabens zu verhindern beschränkt der Gesetzgeber die Anlage in Aktien- oder Aktienfonds auf maximal 20%. Sieht das Wertkontenmodell ausschließlich Freistellungen unmittelbar vor Rentenbeginn vor, so kann die Aktienquote auch höher liegen. „Somit ist auch klargestellt, dass nicht alle gesetzlichen Verwendungsmöglichkeiten von Wertguthaben vom Arbeitgeber tatsächlich angeboten werden müssen“, ergänzt febs-Geschäftsführer Andreas Buttler. 

 

Unabhängig von der Höhe der Aktienquote muss die Anlage aber einen Kapitalerhalt der eingezahlten Beiträge gewährleisten, allerdings nur für den Zeitpunkt der Inanspruchnahme. Der Kapitalerhalt ist somit nach Meinung der febs nicht für vorzeitige Störfälle erforderlich.

 

Kein umfassender Bestandsschutz 

 

Nicht umgesetzt hat der Gesetzgeber die zahlreichen Forderungen nach einem umfassenden Bestandsschutz für bestehende Modelle. Lediglich für die Einrichtung des erforderlichen Insolvenzschutzes will der Gesetzgeber eine sechsmonatige Frist gewähren.

 

Keine Entwarnung für GGF-Wertkonten

 

Das vorliegende Flexi-II-Gesetz regelt nur die sozialversicherungsrechtliche Anerkennung von Wertkonten. Hiervon völlig unabhängig ist die lohnsteuerliche Anerkennung, insbesondere für Gesellschafter-Geschäftsführer. Hier lässt die Finanzverwaltung den Markt immer noch weitgehend im Dunkeln tappen.

 

Weitere Informationen

 

Der vollständige Gesetzesentwurf sowie eine ausführliche Erläuterung stehen unter www.febs-consulting.de/aktuelles zum download bereit. Interessierten Arbeitgebern, Beratern und Vermittlern bietet febs am 30.10.08 und vom 25. bis 26.11.2008 im Rahmen der febs-Akademie für betriebliche Altersversorgung aktuelle Praxisseminare zum Thema Wertkonten. Infos unter www.febs-consulting.de/akademie.

 

 




Herr Andreas Buttler
Geschäftsführer
Tel.: neu: 089/890428610
Fax:
E-Mail: andreas.buttler@febs-consulting.de




Tel.:
Fax:
E-Mail:

febs Consulting GmbH
Am Hochacker 3
85630 Grasbrunn/München
http://www.febs-consulting.de/

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Keine-externe-Finanzierung-von-Wertkonten-mehr-erforderlich-ps_10583.html