Keine gesetzliche Unfallversicherung bei Skiunfall auf Tagung
Steht im Rahmen einer Tagung ein Vormittag für Freizeitaktivitäten zur freien Verfügung, ist ein Unfall in diesem Zeitraum nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt. Dies hat das Hessische Landessozialgericht entschieden.