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12.06.2009 - dvb-Presseservice

Keine gravierenden Rentennachteile für Empfänger von Arbeitslosengeld I

Bezieher von Arbeitslosengeld I brauchen sich keine großen Sorgen um die spätere Rente zu machen. Grund: Während des maximal 24 Monate andauernden Bezuges zahlt die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge zur Rentenversicherung. Der Arbeitssuchende wird dabei so gestellt, als hätte er mit 80 Prozent des vorherigen monatlichen Bruttoentgelts weitergearbeitet. Darauf hat jetzt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover hingewiesen. Ein Durchschnittsverdiener erwirbt somit 2009 (30.879 Euro Jahresverdienst) für ein Jahr der Arbeitslosigkeit einen monatlichen Rentenanspruch in Höhe von 21,25 Euro. Ohne Arbeitslosigkeit wären es 26,56 Euro.

Anders sieht es bei Empfängern von Arbeitslosengeld II aus: Hier gibt es von der Arbeitsagentur nur noch einheitlich 40,80 Euro monatlich auf das Rentenkonto. Dieser Betrag erhöht dann später die monatliche Rente für jedes Jahr der Arbeitslosigkeit nur noch um 2,17 Euro.

Weitere Informationen gibt es am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 1000 480 10 sowie in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.



Herr Wolf-Dieter Burde
Tel.: 0511 829-2634
Fax: 0511 829-2635
E-Mail: wolf-dieter.burde@drv-bsh.de

Deutsche Rentenversicherung
Braunschweig-Hannover
Lange Weihe 2
30880 Laatzen
www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de