Keine Überspannung der elterlichen Aufsichtspflicht

Mit einem auch für die Privathaftpflichtversicherung interessanten Urteil hat das Landgericht Saarbrücken (LG Saarbrücken, 13.02.2015 - 13 S 153/14) sich zur Belehrungs- und Unterrichtungspflicht aufsichtspflichtiger Personen geäußert.

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