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05.03.2007 - dvb-Presseservice

Kfz-Brief

Wer haftet, wenn eine Bank den Kfz-Brief eines Autos, das bei ihr finanziert wurde, an den Käufer des Wagens ohne jede Sicherheit heraus gibt?

Die Bank! So lautet die einfache Antwort der ARAG Experten. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 3 U 74/06) hervor. Der Kunde eines Autohauses wollte sich ein neues Auto kaufen. Das Autohaus seinerseits kaufte ihm das Altfahrzeug für 7.700 Euro ab, was genau dem Betrag entsprach, mit dem der Kunde bei seiner Bank in der Kreide stand. Als die Bank von dem Verkauf erfuhr, schickte sie den Kfz-Brief an das Autohaus, ohne den Zahlungseingang abzuwarten. Als das Autohaus dann auch noch Pleite ging, wollte die Bank den Kunden gerichtlich dazu zwingen, das Darlehen weiter zu tilgen. Nichts da, meinten die Celler Richter. Die Bank habe einen schweren Fehler begangen, als sie ohne Rücksprache mit dem Kunden den Kfz-Brief einfach herausgegeben habe. Deshalb müsse sie auch für den Schaden einstehen. Den restlichen Darlehensbetrag dürfe sie nicht mehr bei dem Kunden einziehen.



Frau Brigitta Mehring
Tel.: +49 0211 963 2560
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