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04.05.2007 - dvb-Presseservice

Kfz-Haftpflichtversicherung muss zahlen

(OVB) Auch Autofahrer und erst recht Immobilieneigentümer wollen sich das Leben so bequem wie möglich gestalten. Zu den Annehmlichkeiten gehört auch, dass sich Garagentore nicht nur per Hand, sondern vor allem ferngesteuert öffnen lassen. Doch manchmal spielt die Technik verrückt. Um solch einen Fall ging es in einem Verfahren vor dem Landgericht (LG) Saarbrücken, das mit der Entscheidung unter dem Aktenzeichen 12 S 6/05 endete. Ein funkgesteuertes Garagentor hatte offenbar einen Defekt, so dass das abgestellte Fahrzeug beim Öffnen des Tores beschädigt wurde. Der Kfz-Haftpflichtversicherer wollte für diesen Schaden nicht gerade stehen, musste sich allerdings vor dem Saarbrücker Landgericht eines Besseren belehren lassen. Die Assekuranz musste den Schaden übernehmen.



Frau Antje Schweitzer
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