Kfz-Versicherer darf bis zu sechs Wochen prüfen

Das Problem ist so alt wie die Versicherung selbst: Wie lange darf die Schadenbegleichung dauern. Der Versicherer will in Ruhe prüfen, der Geschädigte sein Geld. Ein Koblenzer Richter hat das Problem jetzt geklärt - zumindest in der Kfz-Haftpflicht. ...

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