Kfz-Versicherung: Fahrer müssen Vorschäden angeben

Auch in der Kfz-Versicherung müssen Autofahrer Vorschäden am Wagen gegenüber ihrem Anbieter angeben. Sonst darf der Kfz-Versicherer im Schadenfall die Leistung verweigern. Das urteilte nun das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt.

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