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19.12.2006 - dvb-Presseservice

Kfz-Versicherung 2006: Zum Jahreswechsel Fristen beachten

Autofahrer, die im Jahr 2006 in einen Unfall verwickelt waren und die Versicherung noch in Anspruch nehmen möchten, müssen den Schaden spätestens bis zum 31. Dezember ihrem Versicherer melden. Darauf weisen die deutschen Versicherer (GDV) in Berlin hin. Für Pkw-Besitzer, die im Laufe des Jahres zwei oder mehr Schäden verursacht haben, kann es günstiger sein, die Schäden im Nachhinein noch selbst zu bezahlen, um beim Schadenfreiheitsrabatt nicht zurückgestuft zu werden. Sie sollten sich von ihrem Versicherer ausrechnen lassen, was für sie günstiger ist. Obwohl die Autoversicherer seit Mitte 1994 ihre Bedingungen frei gestalten können, gelten für die meisten Autofahrer beim Schadenfreiheitsrabatt folgende Regelungen:

 

Schäden bis zum 31. Dezember 2006 melden

 

Wer einen Unfall verursacht, muss den Schaden seiner Versicherung grundsätzlich innerhalb einer Woche schriftlich oder telefonisch anzeigen. Ausgenommen von dieser Regelung sind in der Kfz-Haftpflichtversicherung so genannte Kleinschäden bis etwa 500 Euro. Wer im Laufe des Jahres einen oder mehrere solcher Bagatellunfälle verursachte und die Reparaturkosten für das Fahrzeug der Unfallgegner (Haftpflicht) oder für sein eigenes Fahrzeug (Kasko) auslegte, kann einen Anspruch auf Kostenerstattung noch bis 31. Dezember 2006 geltend machen. Dezemberschäden müssen bis 31. Januar 2007 gemeldet werden.

 

Rabatt nicht verschenken

 

Zu beachten ist: Für die Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt ist nicht die Höhe der Schäden, sondern die Zahl der Unfälle entscheidend. Mehrere kleine Unfälle ergeben also einen höheren Rabattverlust als ein teurer Schaden. Autofahrer die 2006 zwei oder mehr Schäden verursachten, sollten sich deshalb von ihrem Versicherer ausrechnen lassen, was für sie günstiger ist: alle Schäden zu melden, nur den teuersten Schaden zu melden und den billigeren selbst zu bezahlen oder alle Schäden selbst zu bezahlen.

Rückzahlungsfrist sechs Monate

 

Wer einen Unfall bereits regulieren ließ, kann unter bestimmten Voraussetzungen seinem Haftpflichtversicherer, manchmal auch seinem Vollkaskoversicherer, die Unfallkosten zur Erhaltung seines Schadenfreiheitsrabattes zurückzahlen.

Hat die Kfz-Haftpflichtversicherung Entschädigungsleistungen erbracht, muss sie ihrem Kunden bei Kleinschäden (in der Regel bis 500 Euro) nach Abschluss der Regulierung über die Höhe des ausgezahlten Betrages unterrichten. Nach Zugang dieser Mitteilung hat der Autofahrer sechs Monate Zeit, seiner Versicherung die Aufwendungen zu erstatten. Hat sich der Autofahrer bis zum Jahreswechsel bzw. bis zur Hauptfälligkeit noch nicht entschieden, wird der Vertrag erst einmal zurückgestuft. Werden die Kosten des Versicherers dann doch noch innerhalb der Sechs-Monats-Frist bezahlt, entfällt die Rückstufung; zuviel gezahlte Beiträge werden erstattet.



Herr Stephan Schweda
Tel.: 030 / 20 20 - 51 81
E-Mail: s.schweda@gdv.org

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Friedrichstraße 191
10117 Berlin
Deutschland
www.gdv.de