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06.11.2008 - dvb-Presseservice

Kfz-Versicherung: Wechsel bietet gutes Sparpotenzial – Gesamtleistung entscheidend

Wenn für die meisten Autofahrer der Wechsel auf Winterreifen ansteht, sollten sie auch ihre Kfz-Versicherung überprüfen – auf Kosten und Leistung.

Autofahrer können ihre laufende Kfz-Versicherung jeweils bis zum 30. November kündigen, falls sie den Anbieter wechseln möchten. „Durch den Vergleich und einen anschließenden Wechsel können viele Versicherte Beiträge senken, ohne den Leistungsumfang zu verringern“, sagt Kai Waldmann, Leiter Produktmanagement Sachversicherung bei MLP.

Beim Leistungsumfang lauern die Fallstricke für Versicherungsnehmer, die ausschließlich die Kosten ihrer Kfz-Versicherung im Blick haben. Hochwertige Tarife unterscheiden sich von Billigangeboten unter anderem bei Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Ein Beispiel: Greift der Fahrer eines Autos während der Fahrt auf den Beifahrersitz, um von dort eine Sonnenbrille zu nehmen, so hat dies bei einem Unfall eventuell schwerwiegende finanzielle Folgen für ihn. Falls in seinem Vollkasko-Tarif grobe Fahrlässigkeit nicht explizit eingeschlossen ist, kann die Versicherung eine vollständige Regulierung des Eigenschadens verweigern. Der Anteil, den der Kunde selbst zu tragen hätte, hängt dabei vom Grad seines Verschuldens ab. Kurz gesagt: Je größer das eigene Verschulden, desto geringer die Ersatzleistung für eigene Schäden. Grob fahrlässig kann übrigens auch handeln, wer am Steuer nur eine Erfrischung zu sich nimmt und dabei einen Unfall verursacht. Unterschiede beim Leistungsumfang einer Kfz-Police werden auch in den Rückstufungstabellen ersichtlich. Bei Billigtarifen kann die Rückstufung im Schadenfall wesentlich drastischer ausfallen als bei qualitativ hochwertigen Angeboten.

Wegen der verschiedenen Leistungen der Policen gestaltet sich ein Angebotsvergleich von Kfz-Versicherungen oft schwierig, hinzu kommt die Vielzahl der Angebote im Markt. Wer bequem wechseln will, kann jedoch eines der kostenlosen Vergleichsangebote im Internet nutzen. MLP bietet einen transparenten Vergleich von leistungsfähigen Angeboten – entweder über das Online-Portal unter www.mlp-kraftfahrzeugversicherung.de oder jetzt auch telefonisch über ein neu eingerichtetes Kfz-Angebotscenter unter der Rufnummer 01803-554405 (9 ct. pro Min., Abweichungen aus anderen Netzen sind möglich). Tarifvergleiche sind dort einfach und direkt möglich. Alle Angebote erfüllen die MLP-Mindeststandards hinsichtlich Leistungsumfang und Servicequalität. „Bei der Anbieter- und Tarifwahl sollten Autofahrer auf wichtige Basis-Leistungen achten, damit im Schadenfall kein böses Erwachen droht“, sagt Waldmann. Unverzichtbar sei beispielsweise eine Deckungssumme in der Haftpflichtversicherung von mindestens 100 Mio. Euro; Leistungsbeschränkungen bei grober Fahrlässigkeit oder Rückstufungen bei einem einzelnen Unfall nach einer langen schadensfreien Zeit sollten Versicherte hingegen nicht in Kauf nehmen.

Stichtag für den Wechsel ist der 30. November. Wichtig: Bis dahin muss das Kündigungsschreiben beim Versicherer vorliegen, der Poststempel zählt nicht. Neben dem Herbsttermin gibt es noch drei weitere Gelegenheiten für einen Wechsel. Erstens berechtigt der Kauf eines neuen Autos zum Policenwechsel, zweitens die Anhebung der Prämie durch den bisherigen Anbieter und drittens ein eingetretener Schadenfall.  



Herr Frank Heinemann
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