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12.04.2007 - dvb-Presseservice

Kfz-Versicherung muss zahlen

(OVB) Sobald es zum Ernstfall kommt, ist es gut, eine Versicherung zu haben. Doch eine Garantie dafür, dass ein Schaden wirklich reguliert wird, gibt es nicht. Sobald ein Versicherer nämlich seinem Kunden ein „grob fahrlässiges“ Verhalten nachweisen kann, steht der Schutz auf dem Spiel. So musste vor dem Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg tatsächlich die Frage beantwortet werden, ob im vorliegenden Fall ein „grob fahrlässiges“ oder nur ein „fahrlässiges“ Verhalten des Versicherungsnehmers vorgelegen hatte. Dieser hatte infolge einer Unachtsamkeit – während der Fahrt hatte er sein Autoradio bedient – einen Verkehrsunfall verursacht. Der Kfz-Vollkasko-Versicherer wertete dies als „grobe Fahrlässigkeit“ und verweigerte die Schadenregulierung. Dieser Auffassung aber widersprach das Nürnberger Oberlandesgericht unter dem Aktenzeichen VIII U 4033/04. Kernaussage der Entscheidung: Schäden nach Verkehrsunfällen, die aus einer kurzen Ablenkung des Pkw-Lenkers während der Fahrt resultierten, müssten vom Vollkasko-Versicherer abgedeckt werden. Eine „grobe Fahrlässigkeit“, wie vom Versicherer behauptet, habe es im vorliegenden Fall nicht gegeben.



Frau Antje Schweitzer
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