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26.02.2008 - dvb-Presseservice

Kfz-Zulassung wird vereinfacht – Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung

Wer ein Fahrzeug zulassen will, benötigt dazu von seiner Versicherung einen Nachweis über eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diesen Versicherungsnachweis gab es bislang nur in Papierform. Ab 1. März 2008 ändert sich das, denn dann wird in Deutschland die elektronische Versicherungsbestätigung eingeführt. Als Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung dient dann eine siebenstellige Zahlen- und Buchstabenkombination, kurz VB‑Nummer. In einem vollständig elektronischen Vorgang können die notwendigen Daten für die An- oder Ummeldung eines Kraftfahrzeuges zwischen Versicherungsunternehmen, Kraftfahrt-Bundesamt und den örtlichen Zulassungsbehörden papierlos ausgetauscht werden.

„Die elektronische Versicherungsbestätigung ist ein wichtiger Schritt, um Bürokratie abzubauen und die Prozesse im Rahmen der Fahrzeugzulassung bürgerfreundlicher und effizienter zu gestalten. Außerdem werden sich die Warte- und Bearbeitungszeiten in den Zulassungsbehörden verringern,“ sagte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), Ulrich Kasparick, auf einer Pressekonferenz des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin.

In einer Übergangszeit wird die VB-Nummer in den bekannten Versicherungsnachweis eingedruckt, da noch nicht alle Zulassungsstellen elektronisch arbeiten. So bleibt die Papierform weiter gültig. Arbeitet die Zulassungsbehörde noch traditionell, wird das Fahrzeug mithilfe der Papierform zugelassen. Arbeitet die Zulassungsbehörde bereits elektronisch, dient die Papierform nur als „Merkzettel“ für die VB-Nummer.

Zu den Vorteilen der neuen Versicherungsbestätigung sagte Dr. Klaus Sticker Vorsitzender des Kraftfahrtfachausschusses im GDV: „Die neue elektronische Versicherungsbestätigung ist wesentlich besser gegen Missbrauch und Fälschung geschützt. Außerdem werden Fehler bei der Eingabe der Versicherungsdaten reduziert, da sie in den Zulassungsbehörden nicht mehr von Hand aufgenommen und eingegeben werden müssen.“ Bei über 11 Millionen Kfz-Neuzulassungen und Ummeldungen im Jahr rechne man zudem mit großen Einsparungspotentialen, beispielsweise könnten über 340 Tonnen Papier eingespart werden.

Als unabhängige Clearingstelle wurde die GDV Dienstleitungs-GmbH & Co. KG mit der Steuerung der technischen Prozesse beauftragt. „Wir bündeln die Datenströme der Versicherungsunternehmen und sorgen dafür, dass die neue elektronische Versicherungsbestätigung an die zuständigen Behörden in ganz Deutschland weitergegeben wird. Dafür stellen wir ein sicheres System bereit“, so Volker Sonnenburg, Geschäftsführer der GDV Dienstleistungs GmbH.

Weitere Informationen zum eVB-Verfahren finden Sie im Internet unter www.versicherung-und-verkehr.de.



Herr Stephan Schweda
Tel.: 030 2020 5116
E-Mail: s.schweda@gdv.org

Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V
Friedrichstr. 191
10117 Berlin
http://www.gdv.de