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28.10.2008 - dvb-Presseservice

Kinderförderung: „Gleichstellung privat-gewerblicher Anbieter ist nicht in das Belieben der Länder gestellt“

Bundesministerin Ursula von der Leyen im Interview mit dem bpa

In klaren Worten hat sich die Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen für eine bundesweite Beteiligung privater Einrichtungen am Ausbau der Kinderförderung ausgesprochen: „Wir wollen ab 2013 den Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung für alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr umsetzen“, sagte die Ministerin im Interview mit dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa). „Bis dahin haben wir noch eine große Wegstrecke vor uns. Wir brauchen das Engagement aller, die Plätze in guter Qualität anbieten, von den Elterninitiativen über die Kirchen und Wohlfahrtsverbände bis zu den Unternehmen. Wir können und wollen auf keinen verzichten, der sich beim Ausbau der Kinderbetreuung engagieren möchte, wenn die Qualität stimmt.“ 

Vor dem Hintergrund hat sich die Ministerin im Gesetzgebungsverfahren zur Kinderförderung dafür eingesetzt, dass alle Anbieter, die die fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, in den Finanzierungsregelungen der Länder gleich behandelt werden. Sie sei davon überzeugt, „dass wir durch die Einbeziehung von privat-gewerblichen Anbietern die Qualität in den Einrichtungen verbessern – und das nicht nur durch eine Verstärkung des Wettbewerbs.“ Im Übrigen werde hiermit kein Neuland betreten, beziehen doch viele Länder private Anbieter bereits in die Förderung ein. Die Qualität der Betreuungsangebote, etwa in Bayern oder Brandenburg, habe darunter keineswegs gelitten.

„Wir danken der Bundesfamilienministerin für ihre eindeutigen Worte“, so Bernd Meurer, Präsident des bpa. „Gleichzeitig richten wir unseren Appell an die Länder, die Klarstellung durch die Ministerin bei der Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes entsprechend zu berücksichtigen. Denn eines ist doch in den zahlreichen Anhörungen und Expertenbefragungen zum Kinderförderungsgesetz deutlich geworden: Private Anbieter stellen – wie im Bereich der Altenhilfe auch in der Jugendhilfe – ihre qualitativ hochwertige Fachlichkeit und Leistungsfähigkeit bereits Tag für Tag unter Beweis.“

Von der Leyen wies im Gespräch mit dem bpa darauf hin, dass die Regelung der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen bereits im Rahmen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes, das am 01.01.2005 in Kraft getreten ist, den Ländern explizit überlassen worden sei. Dieser Landesrechtsvorbehalt werde nunmehr ergänzt um die Verpflichtung, alle Einrichtungsträger in den landesrechtlichen Finanzierungsregelungen gleich zu behandeln, wenn sie die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung erfüllen. Ursula von der Leyen: „Das bedeutet, dass das Kriterium der Gemeinnützigkeit bei der öffentlichen Förderung keine Rolle mehr spielen darf. Hierfür müssen die Länder verbindlich sorgen. Die Gleichstellung privat-gewerblicher Anbieter ist also keineswegs in das Belieben der Länder gestellt.“

Das vollständige Interview ist nachzulesen in der neuesten Ausgabe des bpa magazins. Eine Leseprobe findet sich unter http://www.bpa.de/5399.html.




Herr Herbert Mauel
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