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10.08.2007 - dvb-Presseservice

Kindergeld: ja oder nein?

Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind vom jährlichen Einkommen abziehbar

Kindergeld und Steuerfreibeträge: Mit 18 ist normaler Weise Schluss. Nur wenn sich der Nachwuchs in der Ausbildung befindet, können Eltern erwachsener Kinder noch Ansprüche geltend machen. Wer nach 1983 geboren wurde, hat in der Regel bis zum 25. Geburtstag ein Recht auf diesen staatlichen Obolus. Falls jemand Wehr- oder Ersatzdienst geleistet hat, verlängert sich die Zahlungsdauer um diesen Zeitraum. Allerdings erlischt der Anspruch, sobald die Einkünfte oder Bezüge eines Kindes sich auf mehr als 7.680 Euro pro Jahr summieren.

Wer jetzt beginnt mit spitzem Bleistift zu rechnen, sollte - so die HUK-COBURG-Krankenversicherung - daran denken, die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung vom Verdienst abzuziehen. Dazu zählen, wie der Bundesfinanzhof jüngst feststellte, nicht allein die vom Arbeitgeber einbehaltenen Arbeitnehmeranteile. Nein, auch die Prämien für eine private Krankenversicherung, die der Student selber von seinem Gehalt überweist, sind abzugsfähig. Gleiches gilt übrigens für die Werbungskosten eines Stundentenjobs: Eine Kilometerpauschale für die Fahrt zum Arbeitsplatz ist zum Beispiel absetzbar.



Frau Karin Benning
Tel.: 0 95 61/96 20 84
E-Mail: karin.benning@huk-coburg.de

HUK- Coburg
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96450 Coburg
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