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14.07.2010 - dvb-Presseservice

"Kindergeldretter": Mehr Cash für Azubis

Mit dem Start ins Berufsleben und dem ersten eigenen Gehalt verlieren viele Auszubildende den Anspruch auf Kindergeld. Doch gerade Jugendliche freuen sich über jeden Euro mehr und haben nichts zu verschenken - schon gar nicht 184 Euro jeden Monat. Wer in der Ausbildung mehr als 8.004 Euro zu versteuerndes Einkommen bezieht, sollte den "Kindergeldretter" einschalten und einen Teil seiner Vergütung zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung umwandeln.

Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können Azubis grundsätzlich noch Kindergeld beziehen, allerdings nur, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen unter 8.004 Euro pro Jahr liegt. Und diese Summe kommt schnell zusammen. Zwar dürfen Werbungskosten und der Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeitrag abgezogen werden. Doch neben der Ausbildungsvergütung sind alle weiteren Einkünfte und Bezüge des jungen Arbeitnehmers zu berücksichtigen, also auch Weihnachts- und Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen, Arbeitnehmer-Sparzulagen, Einnahmen aus Kapitalvermögen und so weiter.

Ein Beispiel aus dem Leben einer Auszubildenden

Nina S. (20 Jahre) erhält für ihre Ausbildung zur Industriekauffrau 9.696 Euro jährlich (bzw. 808 Euro monatlich), zusätzlich ein volles Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 312 Euro im Jahr. Von dem Jahresgehalt (11.624 Euro) darf sie die Sozialversicherungsbeiträge (21 Prozent) sowie die Werbungskosten-Pauschale (920 Euro) abziehen, so dass ihre zu versteuernden Einkünfte insgesamt 8.263 Euro betragen. Damit wäre der Kindergeldanspruch futsch und für Nina wird es Zeit, den "Kindergeldretter" einzuschalten.

So funktioniert der "Kindergeldretter"

Die Auszubildenden können einen Teil ihrer steuerpflichtigen Vergütung in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln und auf diesem Weg das anzurechnende Gehalt unter den Grenzbetrag von 8.004 Euro senken. Die umgewandelten Gehaltsteile fließen steuer- und sozialabgabenfrei in die Altersvorsorge des Jugendlichen. "Mit der Entgeltumwandlung sichern sich die Azubis nicht nur den Anspruch auf Kindergeld, sondern legen gleichzeitig den Grundstock für eine steuerbegünstigte und attraktive Altersversorgung", erklärt Siegfried Hischke, Leiter Produktmanagement bAV bei HDI-Gerling Leben.

Im Fall von Nina S. bedeutet dies: Wenn die Auszubildende 50 Euro monatlich in eine Entgeltumwandlung investiert, dann sinkt ihr anzurechnendes Einkommen auf 7.789 Euro und damit unter den Jahresgrenzbetrag. So schlägt Nina zwei Fliegen mit einer Klappe: Insgesamt hat die junge Arbeitnehmerin 1.608 Euro im Jahr mehr "Cash" in der Tasche und sie spart schon in jungen Jahren für die spätere Rente.

Der bAV-Experte von HDI-Gerling Leben empfiehlt den Auszubildenden die Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse. Hischke: "Den Vorsorgevertrag können die jungen Arbeitnehmer nach Abschluss der Ausbildung ganz einfach fortführen, beitragsfrei stellen oder unbürokratisch auf einen neuen Arbeitgeber übertragen."



Frau Melanie Staudt
Unternehmenskommunikation / Presse
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HDI-Gerling Lebensversicherung AG

Die HDI-Gerling Lebensversicherung AG bietet individuelle Beratungen und Lösungen in allen Sparten der Risikoabsicherung und Altersvorsorge. Einen Schwerpunkt bildet die betriebliche Altersversorgung.

Mit Bruttoprämieneinnahmen von rund zwei Milliarden Euro im Geschäftsjahr 2009 gehört das Unternehmen zu den großen Lebensversicherern in Deutschland und ist Teil der HDI-Gerling Leben-Gruppe, die rund 2.000 Mitarbeiter beschäftigt. Die renommierte Rating-Agentur Standard & Poor’s bewertet die Finanzstärke der Gesellschaft mit "A+ / outlook stable". HDI-Gerling gehört zum Talanx-Konzern, der nach Prämieneinnahmen drittgrößten deutschen Versicherungsgruppe.