Anzeige
22.05.2008 - dvb-Presseservice

Kippt die Sperrfrist bei der Sachkundeprüfung?

Noch gilt: Vermittler, die zweimal durch die IHK-Sachkundeprüfung gefallen sind, müssen jeweils wieder ein Jahr warten, bis sie erneut zur Prüfung antreten dürfen. Das führt zu einem faktischen Berufsverbot. Zum Vorteil zahlreicher Vermittler könnte diese Regelung nun aber noch in diesem Jahr gekippt werden.

Berlin, Mai 2008 - Grundsätzlich gilt durch die Versicherungsvermittler-Verordnung (VersVermV) seit dem 22. Mai 2007, dass Vermittler, die zweimal durch die IHK-Sachkundeprüfung gefallen sind, jeweils wieder ein Jahr warten müssen, bis sie erneut zur Prüfung antreten dürfen (§ 3 Abs. 9 Vers-VermV)1.

Zur Zeit gibt es in der Bund-Länder-Kommission Überlegungen, diese Wiederholungseinschränkung im Rahmen der Evaluierung der VerSVermV ersatzlos zu streichen. Als Ergebnis könnte die Sachkundeprüfung dann beliebig häufig und ohne Zwangspause abgelegt werden. Letztlich müsste aber der Bundesrat einer entsprechenden Veränderung der VersVermV zustimmen. Das wird aufgrund des Abstimmungsprozesses aller beteiligten Ministerien wohl erst in der Bundesratsitzung im September 2008 geschehen können.

Die umstrittene Regelung der einjährigen Sperrfrist war erst kurz vor der Verabschiedung in den Verordnungstext aufgenommen worden und hatte vieler Orten Verwunderung erzeugt. So hatte AfW-Vorstand, Frank Rottenbacher, diese Zwangspause bereits im April 2007 bei einem Expertentreffen mit Herrn Ulrich Schönleiter (Bundeswirtschaftsministerium) als Benachteiligung der Makler bzw. Vermittler deutlich kritisiert.

„Auch wenn die Prüfung mit einer guten Vorbereitung durchaus im Erstanlauf zu schaffen ist, würden wir es dennoch sehr begrüßen, wenn diese Sperrfrist ersatzlos gestrichen würde. Inhaltlich ist diese Regelung nicht begründbar!“, kommentiert GOING PUBLIC! Vorstand Wolfgang Kuckertz die aktuellen Überlegungen. „Es würde vielen Vermittlern, die ihre Prüfung in den ersten Anläufen nicht ernst genug genommen haben die Möglichkeit geben, ein drohendes Berufsverbot ab dem 01.01.2009 abzuwenden. In unseren Lehrgängen können sich Vermittler bundesweit zeitsparend mit hohem eLearning-Anteil auf die Sachkundeprüfung vorbereiten“, so Kuckertz weiter.

Problematisch wurde diese Sperrfrist u.a. dadurch, dass die IHKn unterschiedliche Handhabungen bei der Zulassung zur mündlichen Prüfung hatten. Dies führt zur Zeit noch dazu, dass es bei Durchfallern zu unterschiedlichen (Zeit-) Abläufen kommen kann - s. auch unsere Pressemeldung vom 23.04.08. Diese unterschiedlichen Vorgehensweisen der Kammern erscheinen vor dem Hintergrund einer Berufszugangsprüfung natürlich besonders problematisch.



Herr Frank Rottenbacher
Vorstand
E-Mail: info@going-public.edu

GOING PUBLIC AG & Co. KG
Bambushof-Lahnstraße 84-86a
12055 Berlin
http://www.going-public.edu

GOING PUBLIC ! ist seit 1990 bundesweit spezialisiert auf berufsbegleitende IHK-Qualifikationen, Trainings und Beratungsleistungen für Makler, freie Vermittler, Finanzdienstleistungsvertriebe, Versicherungen und Banken. Spezial-Know-How besteht für Lösungen der Anforderungen von VVR, MiFID und VVG-Reform an die Personalentwicklung. Bei ca. 2.800 Seminartagen im Jahr haben wir bereits über 5.800 Teilnehmer/-innen auf IHK-Prüfungen vorbereitet. GOING PUBLIC! arbeitet nach einem zertifizierten Qualitätsmanagement und ist zu 100 % in Privatbesitz. Das garantiert allen Kunden absolute Neutralität. 30 renommierte Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche empfehlen explizit die IHK-Fachberater- und IHK-Fachwirt-Studiengänge von GOING PUBLIC!.