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21.01.2008 - dvb-Presseservice

Klagen gegen vier Versicherer

Neuverträge jetzt auf dem Prüfstand

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat gegen die Versicherungs-unternehmen Deutscher Ring, Hamburg-Mannheimer, Iduna und Volksfürsorge Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht. Die Verbraucherschützer beantragen, die Versicherer zu verurteilen, wesentliche Teile der seit dem Herbst 2001 in ihren Lebens- und Rentenversicherungsverträgen verwendeten Klauseln zur Kündigung und Beitragsfreistellung nicht mehr zu verwenden.

Der Hintergrund: Der Bundesgerichtshof hatte im Oktober 2005 die von den Versicherern verwendeten Klauseln zur Kündigung und zur Beitragsfreistellung für unwirksam erklärt. Folge: Viele Kunden, die ihren Vertrag kündigen mussten und bislang mit einem Mini-Rückkaufswert abgespeist wurden, konnten mit Erfolg Nachschlag durchsetzen – oft in Höhe von einigen Tausend Euro.

Doch gehen bislang die Kunden leer aus, die Verträge nach dem Herbst 2001 abgeschlossen und seither gekündigt hatten. Die Versicherer berufen sich darauf, man habe die Klauseln angepasst. Die neuen Verträge seien nicht zu beanstanden.

Die Verbraucherzentrale ist anderer Auffassung. Die Ersatzklauseln seien für die Kunden genau so nachteilig wie die zuvor verwendeten, vom BGH beanstandeten Klauseln. Ein paar vorgenommene sprachliche Änderungen seien nur Kosmetik.

Folgen die Gerichte der Auffassung der Hamburger Verbraucherschützer, können Millionen Verbraucher mit Nachzahlungen rechnen. „Pro Jahr kündigen etwa 1 Million Kunden ihre Verträge. Durchschnittlich liegt der Nachschlag bei 500 Euro pro Vertrag. Das bedeutet für die Zeit seit Herbst 2001 einen Gesamtbetrag von rund 3,5 Milliarden Euro“, rechnet Edda Castelló von der Verbraucherzentrale vor. 



Frau Edda Castello
E-Mail: presse@vzhh.de

Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
Kirchenallee 22
20099 Hamburg
http://www.vzhh.de/

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Klagen-gegen-vier-Versicherer-ps_7684.html