Anzeige
06.03.2013 - dvb-Presseservice

Klare Position der HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT: Es wird reguliert.

Das Oberlandesgericht Celle hat mit Urteil vom 10. Mai 2012 (Az.: 8 U 213/11), basierend auf der Rechtsprechung der bisherigen Beweislastregelung, Folgendes entschieden: Ein Versicherungs­nehmer, der seinen Versicherer gewechselt hat und nicht nachweisen kann, zu welchem genauen Zeitpunkt ein Schaden eingetreten ist, hat keinen Anspruch auf eine Versicherungsleistung. Beide Versicherer lehnten daher zwar formaljuristisch korrekt, aber leider kundenunfreundlich die Zahlung ab.

Ursache des Schadens war der undichte Kaltwasseranschluss der Geschirrspülmaschine. Sachverständige und selbst die Materialprüfungsanstalt Braunschweig konnten lediglich feststellen, dass die Undichtigkeit schon eine geraume Zeit bestanden haben musste. Dem Vor- und dem Nachversicherer der Wohngebäudeversicherung konnte der Schaden jedoch nicht eindeutig zugeordnet werden.

Bereits in der Vergangenheit hat die HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT in gleich gelagerten Schadenfällen den Schaden voll und ganz reguliert. Deshalb erklärt die HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT nochmals ausdrücklich, dass bei einem ähnlich gelagerten Fall in allen von ihr betriebenen Sparten dieser Schaden übernommen wird.

Zweifel bei der Zuständigkeit des Versicherers bei Versichererwechsel sollen und dürfen nicht zu Lasten des Versicherungsnehmers gehen.

Eine bedingungsgemäße Deckung vorausgesetzt, übernimmt die HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT somit als aktueller Versicherer die Schadenregulierung, eine Deckungslücke durch einen Versichererwechsel wird damit ausgeschlossen.

Der Versicherungsnehmer – aber auch der vermittelnde Versicherungsmakler – darf nicht dafür bestraft werden, dass eine eindeutige Zuordnung des Schadens in den Verantwortungsbereich des Vor- oder Nachversicherers nicht möglich ist.

Haben Sie Fragen? Nähere Informationen erhalten Sie unter 06154/601-1272.



Ihr Ansprechpartner für Rückfragen:
Herr Sebastian Lang
Abteilung Marketing
Tel.: 0 61 54/6 01-13 57
Fax: 0 61 54/6 01-23 57
E-Mail: lg@haftpflichtkasse.de

HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT
– Haftpflichtversicherung des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes – VVaG
Arheilger Weg 5
64380 Roßdorf
www.haftpflichtkasse.de

Kurzportrait der HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT

Die HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Seit mehr als 110 Jahren orientiert sich das Angebot stets an den Bedürfnissen der Kunden. Das sichert dem Unternehmen Marktnähe und Innovationskraft und bedeutet für die Versicherten umfassenden Versicherungsschutz, günstige Beiträge und direkten Service in allen Bereichen.

Mit über 240 Mitarbeitern verwaltet die HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT ein Beitragsvolumen von über 100 Mio. EUR. Über 1.000.000 Kunden werden von 15.000 freien Vermittlern betreut.

Das Produktangebot der HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT ist vielfältig und umfasst die Private Haftpflicht-, Hausrat-, Unfall-, Firmenkundenhaftpflicht-, Umweltschadens-, AGG- und Betriebs­schließungsversicherung.