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08.02.2011 - dvb-Presseservice

Klarstellung von Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung zur Meldung in der BILD vom 07.02.2011 bezüglich Zahnärztehonorar

Zu der heute von BILD verbreiteten Meldung über die Novellierung der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) stellen Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung klar:

Die von BILD gemeldeten Zahlen über angebliche Honorarforderungen der zahn-ärztlichen Berufsorganisationen im Zuge der Novellierung der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte sind so nicht richtig. Ebenso falsch ist die von BILD transportierte Behauptung, die Honorare nach der GOZ lägen schon heute um etwa 70 Prozent über den Honoraren der gesetzlichen Krankenversicherung.

Richtig ist, dass die GOZ in ihrer jetzigen Form unverändert seit 1988 besteht. Sie bildet damit weder den wissenschaftlichen Fortschritt noch die Kostensteigerungen ab, die zwischenzeitlich stattgefunden haben. 1988 war die deutsche Zahnmedizin auf einem anderen wissenschaftlichen Stand als heute. Medizinischer Fortschritt im Bereich der Implantologie, neue Materialien für Füllungen und Inlays und mehr Engagement im Präventionsbereich stellen völlig neue Ansprüche an die moderne und qualitativ hochwertige zahnmedizinische Versorgung.

11 Pfennig betrug 1988 der so genannte Punktwert für privatzahnärztliche Leistungen. 2011 darf der Zahnarzt 5,62421 Cent berechnen. Das Einzige was sich nach zwei Jahrzehnten somit für den Berufsstand geändert hat ist die Währung. Seit 23 Jahren ist die kumulative Inflationsrate um 60 Prozent gestiegen.

Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung haben daher das Bundesministerium für Gesundheit aufgefordert, eine Gebührenordnung auf dem aktuellen wissenschaftlichen Stand der Zahnmedizin vorzulegen. Dabei sind Kostenentwicklungen zu berücksichtigen.

Die GOZ wird als Verordnung vom Bundesministerium der Gesundheit mit Zustimmung der Bundesländer erlassen. Die zahnärztlichen Berufsorganisationen haben keinerlei Mitentscheidungsrecht über die Ausgestaltung der Gebührenordnung.




Frau Jette Krämer

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Herr Dr. Reiner Kern

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Bundeszahnärztekammer
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